Ein zertifizierter Verwalter spielt eine entscheidende Rolle in der Immobilienbranche. Diese Fachleute sind dafür verantwortlich, Immobilien professionell, effektiv und effizient zu verwalten. Um diese anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen, ist eine spezielle Qualifikation erforderlich, die durch eine Prüfung vor der Handelskammer erworben werden kann.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass eine Eigentümergemeinschaft den Nachweis zur Zertifizierung nach §26a WEG verlangen kann. Ausnahmen gelten für ausgebildete Fachkräfte der Immobilienwirtschaft und – wieso auch immer – Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt. In diesem Artikel wird erläutert, welche Schritte zur Erlangung dieser Qualifikation notwendig sind und welche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen
Qualifikation zum zertifizierten Verwalter
Die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter umfasst eine umfassende Ausbildung in verschiedenen Bereichen der Immobilienverwaltung. Dazu gehören Kenntnisse in:
- Rechtlichen Grundlagen: Verständnis von Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und anderen relevanten Gesetzen. Insbesondere die aktuellen gesetzlichen Regeln müssen beherrscht werden, hat sich doch mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungesgesetz (WEMoG) zum 01. Dezember 2020 vieles geändert, was Eigentümern oft (noch) nicht bekannt ist.
- Finanzmanagement: Fähigkeit, Budgets zu erstellen und zu verwalten, sowie Kenntnisse in Buchhaltung und Erstellung von Wirtschaftsplänen.
- Technische Aspekte: Grundkenntnisse in Bauwesen und Instandhaltung von Immobilien. Hier sind besonders Kenntnisse über rechtliche Vorgaben von Belang, auch, wenn diese sich gern einmal ändern. Grundsätzlich ist aber die Wegesicherung und der Brandschutz eine „Baustelle“ der Verwaltung. Hier hat die PT Administration einen technischen Leiter, der aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ein sehr kritisches Auge hat.
- Kommunikation und Konfliktlösung: Kann man nur begrenzt lernen – muss man mitbringen. Eigentümergemeinschaften sind komplexe Gebilde mit unterschiedlichsten Individuen als Mitglieder. Effektive Kommunikation mit Eigentümern und Dienstleistern sowie Umgang mit Konflikten ist für eine effektive Verwaltung unerlässlich. Dazu gehört Erreichbarkeit, Verlässlichkeit und – nicht zuletzt – Durchsetzungsvermögen. Die Leitungsebene der PT Administration GmbH verfügt über langejährige Erfahrung als Unternehmer und im Management. Man kann vereinfacht sagen, es gibt nichts, was wir nicht schon erlebt haben. Auch, weil jeder selber Immobilien besitzt.
Prüfung zur Zertifizierung
Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie soll die Fähigkeiten und das Wissen des Anwärters in den oben genannten Bereichen testen. Die Prüfung wird von den Handelskammern abgenommen und setzt eine umfangreiche Vorbereitung voraus, oft den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungskurses.
Inhalte der Prüfung
- Schriftlicher Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen, die das theoretische Wissen bewerten.
- Mündlicher Teil: Praktische Szenarien und Fallstudien, bei denen die Fähigkeit zur Problemlösung und Entscheidungsfindung bewertet wird.
Zusätzlich zur Zertifizierung
Neben der Zertifizierung ist eine kontinuierliche Weiterbildung erforderlich. Der Gesetzgeber verlangt hier 20 Wochenstunden innerhalb von drei Jahren. Dies muss durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.
Daneben ist es natürlich von Vorteil, eine berufliche Ausbildung oder ein Studium vorweisen zu können. Insbesondere eine kaufmännische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium als Diplom-Betriebswirt sind hilfreich. Für die technische Leitung ist die Ausbildung als Techniker oder eine handwerkliche Ausbildung, vorzugsweise im Bereich Haustechnik, vorteilhaft. Natürlich auch ein Studium als Bauingenieur oder Architekt.
Zusammenfassend ist die Qualifikation als zertifizierter Verwalter eine gesetzliche Forderung für Immobilienverwalter. Sie soll die Qualität der Immobilienverwaltung verbessern und standardisieren sowie Eigentümern bei der Auswahl einer Verwaltung eine Entscheidungshilfe zu geben.