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Wechsel der Immo­bilien­ver­waltung – So gelingt ein guter Neustart für Ihre WEG

Vielleicht kennen Sie das:
Anfragen bleiben unbeantwortet, Beschlüsse werden nicht umgesetzt – und in der Eigen­tümer­ver­sammlung spüren Sie: „So kann es nicht weitergehen.“ Wenn Vertrauen zur Haus­verwaltung verloren geht, ist ein Wechsel oft unver­meidlich.

Aber wie läuft so ein Wechsel ab? Welche Fristen gelten? Und was müssen Sie als Beirat oder Eigentümer beachten? Wir von PT Administration begleiten Sie bei diesem Schritt – professionell, menschlich und mit klarem Plan.

Wann ist ein Wechsel möglich – und wie kündigt man richtig?

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) ist es für Eigentümergemeinschaften deutlich einfacher, die Verwaltung zu wechseln:

Tipp: Prüfen Sie den Verwaltervertrag genau – er regelt Kündigungsfristen und mögliche Zusatzkosten.

Welche Kosten entstehen beim Wechsel?

Ein Wechsel der Verwaltung sollte gut kalkuliert werden. Mögliche Kosten:

        • Sonderleistungen?
        • Anfahrten?
        • Zusatzversammlungen?
        • Begleitung von Sanierungen oder Rechtsterminen?

PT Administration arbeitet grundsätzlich transparent und fair – Sonderleistungen werden vorher geklärt, Kostenrahmen (z. B. für Instandhaltungen) werden offen vereinbart.

Für Kunden 24/7 erreichbar

In Notfällen erreichen uns Kunden rund um die Uhr, ansonsten durchgängig Montags bis Freitags von 10 bis 17 Uhr.

Wie läuft der Wechsel Schritt
für Schritt ab?

1. Den Vertrag prüfen

  • Welche Fristen gelten?
  • Gibt es versteckte Kosten?

2. Wunschverwaltung finden

  • Besonders kleinere WEGs (unter 20 Einheiten) haben es schwer – wir bei PT Administration nehmen auch diese Objekte ernst.

3. Erwartungen sammeln

  • Was soll die neue Verwaltung besser machen?
  • Was lief bislang schlecht (z. B. Erreichbarkeit, Umsetzung, Kontrolle)?

4. Sprecher bestimmen & verhandeln

  • Der Beirat übernimmt meist die Rolle der Verhandlungsführung.
  • PT Administration bietet auf Wunsch Muster für Beschlussfassungen und Kündigungen an.

5. Formelle Kündigung schreiben

  • Schriftlich, fristgerecht, mit Verweis auf Abberufungsbeschluss

6. Übergabe organisieren

  • Leider erleben wir oft: Die alte Verwaltung stellt sich quer.
  • Wir helfen Ihnen dabei, fehlende Unterlagen anzufordern und übernehmen die Kommunikation auf Wunsch.

Unsere Erfahrung:
Jeder Wechsel ist auch ein Neuanfang

Der Wechsel der Verwaltung ist nicht nur ein bürokratischer Vorgang – sondern ein entscheidender Moment für Ihre Gemeinschaft. Vertrauen, Klarheit und Kommunikation müssen neu aufgebaut werden.

Wir nehmen uns die Zeit, Sie, Ihr Objekt und Ihre individuellen Erwartungen kennenzulernen – und begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess.

PT Administration – Ihre Hausverwaltung in Hamburg.
Persönlich. Klar. Verlässlich.