Immobilien verwalten

Immobilien verwalten

Eine professionelle Hausverwaltung ist zuverlässig, erreichbar und agiert transparent. Das bedeutet, dass sie Verantwortung übernimmt.

Professionell bedeutet zunächst, alle rechtlichen Anforderungen an eine Eigentumsverwaltung zu kennen und auch zu erfüllen.

Die einschlägigen Gesetzesvorgaben ändern sich immer mal wieder. Die letzte Änderung ist ab dem 01.12.2020 in Kraft getreten und brachte eine ganze Reihe von neuen Be­stim­mun­gen, die das WEG-Management und Rechte und Pflichten für Verwaltungen und die Eigentümergemeinschaft betreffen. Hierzu finden Sie weitere Ausführungen unter der Rubrik Aufgaben und Pflichten von Verwaltung und Beirat.

Die wichtigsten Änderungen im WEMoG

  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge (Wallboxen)
  • Einbruchschutz
  • Glasfaseranschluss für schnelles Internet (nur Eigentümer)

Für Kunden 24/7 erreichbar

In Notfällen erreichen uns Kunden rund um die Uhr, ansonsten durchgängig Montags bis Freitags von 10 bis 17 Uhr.

Aufgaben einer Verwaltung

Natürlich gehört die korrekte Vor­be­reitung und Durch­führung der Eigen­tümer­ver­samm­lung zu den Aufgaben einer Haus­ver­waltung. Durch das neue WEMoG – Wohnungs­eigen­tums­modernisierungs­gesetz von 2020 – wurde etwa die Ein­ladungs­frist zur Eigen­tümer­ver­samm­lung von 2 Wochen auf 3 Wochen verlängert.

Ebenso zählt zur Verant­wortung der Eigen­tums­ver­waltung die korrekte und – so möglich – eine Zeitnahe Erstellung der Abrechnung von Hausgeld und In­stand­haltungs­rücklage. Ebenso muss eine Be­schluss­samm­lung und eine Vermögens­auf­stellung von der Haus­ver­waltung erstellt werden – so das WEMoG. Auch hierzu Konkreteres in der Rubrik Rechte und Pflichten von Verwaltung und Beirat.

In diesem Gesetz wurde auch die Trennung von Gemein­schafts­eigentum, Sonder­eigentum, Teil­eigentum, Sonder­nutzungs­recht neu definiert. So ist es nunmehr möglich, auch Sonder­eigentum an Außenflächen (beispielsweise Garten­bereiche und Parklätze) zu erwerben. Dies muss bei Änderungen auch im Grundbuch eingetragen werden.

Zur Verant­wortung der Verwaltung gehört ebenfalls die Wege­sicherung. Dies hat mindestens einmal pro Jahr durch eine Begehung und Sichtung des WEG-Objektes zu erfolgen. Dabei muss insbesondere auf Stolper­fallen (hochstehende Pflaster­steine) und unzureichende Beleuchtung der Wege geachtet werden. Ebenso Gefährdungen durch herab­fallende Gebäude­teile etwa Abplatzungen vom Mauerwerk oder von Balkonen sowie sichtbar lockere Dachziegel sollen geprüft werden.

Auch der Feuerschutz muss von der Verwaltung geprüft werden:

Natürlich müssen auch etwaige Besonderheiten und Vorschriften,
in unserem Fall für Hamburg und Schleswig Holstein, beachtet werden.