Eigentum verkaufen – worauf achten?

Man wechselt den Wohnort, braucht eine kleinere oder größere Wohnung – und will die jetzige verkaufen. In anderen Ländern ganz normal, in Großbritannien oder den USA etwa mietet man nicht, man kauft. Und verkauft. In Deutschland: Wenn man kauft, will man bleiben. Aber das ändert sich. Zeit, sich mit den Rahmenbedingungen zu beschäftigen.

  • Zunächst zum Objekt: Was gehört mir eigentlich? Was ist mein Sondereigentum, wo hab ich nur Sondernutzungsrechte? Bis Dezember 2020 (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, WEMoG) konnte an Außenflächen kein Sondereigentum begründet werden. Das heißt, hat man einen Parkplatz oder eine Garage, war das in einer WEG kein Sondereigentum. Da schaut der Notar – wenn er gut ist – ganz genau, was im Kaufvertrag steht – haben wir erlebt. Also: Teilungserklärung prüfen!

 

  • Ist mein Eigentum frei von Belastungen – also Hypotheken, sonstigen Rechten – das steht im Grundbuch. Ein Verkauf funktioniert nur, wenn das Objekt frei von Belastungen ist (Ausnahme sind etwa Wegerechte).

 

  • Hab ich Hausgelder ausstehen, die ich nicht bezahlt habe? Da klingeln beim Notar die Alarmglocken: Solange dies nicht beglichen ist, wird es keinen Verkauf geben.

Nicht zuletzt:

Wie ist der Status der Instandhaltung? Da hilft ein Blick in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Finanzierung:

Da muss seitens des Käufers sichergestellt sein, dass das Geld vorhanden ist, entweder durch Eigenkapital oder durch die Bank. Erst, wenn das Geld beim Verkäufer ist, kann das Eigentum übergeben werden.

Wichtig

Niemals vorher die Schlüssel übergeben, denn damit übergibt man die Verfügungsgewalt an den Schlüsselinhaber! Will jemand „nochmal“ die Wohnung sehen – dann entweder mit Ihnen oder dem Makler.

Wir beraten Sie gern – sachlich, persönlich und mit dem Blick fürs Ganze.

Wir sitzen direkt in der Nähe: Obenhauptstraße 7, 22335 Hamburg.

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