Die alte Geschäfts-Weisheit gilt insbesondere auch für Hausverwaltungen. Allein schon aus dem Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) ergeben sich Verpflichtungen, die Verwaltungen vor Ort zu leisten haben. Dazu gehören nicht nur die obligatorischen Eigentümerversammlungen, sondern auch die Inaugenscheinnahme des jeweiligen verwalteten Objektes. Hier wird besonderes Augenmerk gelegt auf Brandschutz und Wegesicherheit. Auch offen sichtbare Schäden müssen Verwaltungen im Griff haben. Das geht eher schlecht, wenn das Objekt in Oberbayern, die Verwaltung aber in Hamburg ist. Daher haben wir uns darauf konzentriert, im Hamburger Raum und an der Ostseeküste unsere Dienste anzubieten. Dann sind wir nicht weit weg, wenn etwas ansteht. Daneben sind Professionalität und Erreichbarkeit für uns sehr wichtig. Für Ihre Eigentümergemeinschaft auch?
Dann kontaktieren Sie uns!
Wir sitzen direkt in der Nähe: Obenhauptstraße 7, 22335 Hamburg.