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Privilegierte Maßnahmen in der Eigentümerversammlung – Was Sie als Eigentümer wissen sollten
Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen seit Jahren in Ihrer Eigentumswohnung. Alles ist vertraut – und doch spüren Sie, dass es Zeit ist, etwas zu verändern: Vielleicht möchten Sie endlich eine Wallbox für Ihr Elektroauto installieren oder eine bodengleiche Dusche für mehr Komfort im Alltag. Doch dürfen Sie das einfach so? Müssen die anderen Miteigentümer zustimmen?
Genau hier kommen die sogenannten privilegierten Maßnahmen nach § 20 WEG ins Spiel – und wir von PT Administration unterstützen Sie dabei, diese rechtssicher und effizient umzusetzen.
Was sind privilegierte Maßnahmen?
Privilegierte Maßnahmen sind bestimmte bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, auf die Sie als Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben – ganz ohne Zustimmung aller Miteigentümer.
Der Gesetzgeber erkennt hier das Allgemeinwohl an – und gibt Ihnen Rückhalt, wenn es um wichtige Themen wie Sicherheit, Barrierefreiheit oder moderne Energieversorgung geht.
Diese Maßnahmen gelten als privilegiert (Beispiele aus dem Alltag):
- Barrierefreiheit
Eine Eigentümer aus Hamburg ließ kürzlich über uns eine bodengleiche Dusche einbauen und die Türen in ihrer Wohnung verbreitern – ohne Hürden in der Eigentümerversammlung. - Elektromobilität
Der Einbau einer Wallbox auf dem eigenen Stellplatz ist privilegiert – ein echter Zukunftsschritt für nachhaltige Mobilität. - Einbruchschutz
Fenster mit Sicherheitsschlössern oder eine einbruchhemmende Türanlage geben nicht nur Sicherheit, sondern auch ein gutes Gefühl. - Telekommunikation
Ein Glasfaseranschluss sorgt für stabiles Homeoffice, digitales Lernen oder einfach schnelles Streaming. - Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
Immer mehr Eigentümer produzieren ihren eigenen Strom – einfach, kostensparend und umweltbewusst.
Wie läuft das Ganze ab?
- Sie haben eine Idee oder ein Bedürfnis – ob Sicherheit, Komfort oder Nachhaltigkeit.
- Wir besprechen gemeinsam die Machbarkeit: Passt die Maßnahme zur baulichen Situation? Gibt es Alternativen?
- Antragstellung über uns als Verwalter: Wir kümmern uns um eine professionelle Formulierung und nehmen Ihren Wunsch in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung auf.
- Diskussion & Abstimmung: Ihre Miteigentümer können sich äußern – bei privilegierten Maßnahmen aber keine Zustimmung verweigern, wenn alles „angemessen“ ist.
- Umsetzung & Koordination: Wenn alles passt, begleiten wir Sie bei der Realisierung – technisch, rechtlich und organisatorisch.
Wichtig: Die Kosten und der damit verbundene Verwaltungsaufwand liegen grundsätzlich bei dem Eigentümer, der die Maßnahme beantragt.
Für Kunden 24/7 erreichbar
In Notfällen erreichen uns Kunden rund um die Uhr, ansonsten durchgängig Montags bis Freitags von 10 bis 17 Uhr.
Was bedeutet eigentlich „angemessen“?
Das Gesetz spricht von „Angemessenheit im Einzelfall“ – das heißt, es kommt immer auf das konkrete Objekt und Ihre individuelle Situation an.
Beispiel: Eine Wallbox auf dem eigenen Stellplatz = angemessen. Eine Wallbox ohne Stellplatz? Leider nicht.
Wir prüfen das mit Ihnen gemeinsam – rechtssicher und pragmatisch.
Unser Versprechen als PT Administration
Viele Eigentümer zögern, weil sie glauben, es sei „zu kompliziert“ oder „es wird sowieso abgelehnt“. Das muss nicht sein. Wir sehen uns als Ihr Partner auf Augenhöhe, der Ihnen hilft, Gestaltungsfreiräume innerhalb der Gemeinschaft zu nutzen – ohne Konflikte, mit klarer Kommunikation und dem nötigen rechtlichen Hintergrund.
PT Administration – Ihre persönliche Hausverwaltung mit Herz, Verstand und Weitblick.